Steuern:
Steuerpflichtig
ist sowohl der Vorbezug als auch der reguläre Bezug:
In
der Schweiz wird Quellensteuer einbehalten, je nach Kanton. Eine
Rückerstattung ist möglich
In
Deutschland werden seit 01.01.2005 die Regelungen gemäss des Alterseinkünftegesetz
angewandt, die Quellensteuer wird von der Schweiz zurückerstattet.
Merkblätter
der Finanzverwaltung:
Anwendung
des Alterseinkünftegesetzes auf das schweizer Versorgesystem
Anwendung
Altereinkünftegesetz auf ausländische Renten
Oeffnungsklausel
wie
Oeffnungsklausel
Übertrag
Pensionskasse auf Ruerup Vertrag
Kommentar:
Grenzgänger
in die Schweiz und die steuerlichen Konsequenzen von Einmalauszahlungen aus
der Schweizer Pensionskasse
Grenzgänger
in die Schweiz stellen sich seit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes
die Frage, ob die Einmalauszahlungen aus der Schweizer Pensionskasse als
sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a)aa) EStG der deutschen
Besteuerung unterliegen.
Da die
Beiträge in die Pensionskasse in vorgelagerten Abschnitten als
Sonderausgaben im Rahmen der Basisversorgung abzugsfähig sind
(Altersvorsorgeaufwendungen i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) EStG),
sollen – nach Ansicht der Finanzverwaltung - die (einmaligen) Auszahlungen
ab 2005 als „andere wiederkehrende Leistungen“ mit einem
Besteuerungsanteil von mind. 50 % der nachgelagerten Besteuerung unterworfen
werden.
Nach
meiner Ansicht – stehen unabhängig von der vorläufigen Festsetzung der
Einkommensteuer – den Betroffenen mindestens 3 bzw. 4 Argumentationsschienen
zur Verfügung, um die Einkommensteuer-/Kirchensteuer-/Solidaritätszuschlagsbescheide
seit 2005 anzugehen:
1)
Sind die Altersvorsorgesysteme in der Schweiz, namentlich die
Pensionskassen, mit den deutschen gesetzlichen Rentenversicherungen
vergleichbar?
2)
Erfolgt eine Gleichbehandlung im Kontext des § 3 Nr. 63 EStG?
3)
Ist die Subsumtion der Einmalauszahlungen unter die „anderen
Leistungen“ des § 22 Nr. 1 S. 3 a)aa) EStG steuersystematisch konsequent?
4)
Steht dem Grenzgänger, der sich nach Art. 15a Abs. 2 S. 2
DBA-Schweiz aus dieser Eigenschaft befreit, eine zweite Öffnungsklausel zur Verfügung?
Kommentar StB Dipl.-Kfm. G. Miessl,
Fachberater für
Internationales Steuerrecht
Stand 2006
Auflklärung
zu diesen Fragen in der Broschüre von StB Dipl.-Kfm G. Miessl mit dem
Titel:
Grenzgänger in die Schweiz und die steuerliche Konsequenz
von Einmalauszahlungen aus der schweizerischen Pensionskasse.
Preis
EUR 24, ISBN 9783939039037
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Chronologie:
15.05.2005
Sondernewsletter
Grenzgänger INFO e.V.
19.09.2005
Rundschreiben
der OFD Karlsruhe an alle Finanzämter
Oktober
2005
Stellungnahme
zum Rundschreiben
des Finanzverwaltung betreffend Alterseinkünftegesetz und schweizer Pensionskasse
28.12.2005
Steuerberater Dipl.-Kfm. G. Miessl, Konstanz
Artikel in der IWB Nr. 24
März
2006
Stand
der Dinge per Anfang März 2006
24.07.2006
Aufsatz
von Cordula Becker und Sebastian Looser veröffentlicht in er NWB Nr. 30
August
2006
Stand
der Dinge per Anfang August 2006
27.07.2006
Schreiben
OFD über die Möglichkeiten nachgelagerten Besteuerung der
Auszahlung aus der Pensionskasse
15.09.2006
Sondernewsletter
Grenzgänger INFO e.V.
28.09.2006
Stellungnahme
Finanzminister Baden Württemberg
02.01.2007
Schreiben
OFD vom 02.01.2007 über die Öffnungsklausel
21.03.2007
Schreiben
an die OFD Karlsruhe von Hr. Hintzen
20.03.2007
Sondernewsletter
Grenzgänger INFO e.V.
20.09.2007
Schreiben
der OFD Karlsruhe
Kommentar
zum Schreiben der OFD Karlsruhe von Hr. Pantze avroche