Wie
werden Renten und
Auszahlung der Pensionskasse besteuert
(gilt
auch für Renten aus der AHV)
Ab
2040 werden Renten und Auszahlung zu 100 % besteuert.
Vor 2040 erhält einen
so genannten Rentenfreibetrag, der im zweiten Jahr des Rentenbezugs
festgelegt wird. Renten bis zur Höhe dieses Freibetrages bleiben
steuerfrei.
Nun ist es aber nicht so, dass der zu Rentenbeginn festgestellte
Prozentsatz lebenslang konserviert wird, sondern der Gesetzgeber sieht dafür
die Umrechnung in konkrete Summen aus Euro und Cent vor. Der so ermittelte
Betrag wird dann als persönlicher Rentenfreibetrag definiert und bleibt
auch in Zukunft steuerfrei. Durch diese Systematik erreicht der Fiskus, dass
spätere Rentenerhöhungen in voller Höhe steuerpflichtig werden
Rentenfreibetrag
= Jahresbruttorente des 2. Bezugsjahres x 100 minus Prozentsatz des
Rentenbeginnjahres
z.B.
Rentenbeginn 2010 EUR 10.000 Jahresrente Rentensteigerung pro Jahr 5 %
2010
Rentenfreibetrag = EUR 10.500 x (100-60) = EUR 4.200, somit zu versteuernde
Rente EUR 5.800.
2011
Rentenfreibetrag = EUR 11.000 x (100-60) = EUR 4.400, somit zu versteuernde
Rente EUR 6.100.
Auszahlung
Pensionskasse
Besteuerung erfolgt analog der u.g. Tabelle.
Beispiel
Zufluss des Pensionskassenguthaben im Jahr 2015, 70 % des
ausgezahlten Kapitals werden dem laufenden Einkommen hinzugerechnet.
Quellensteuer, die in der Schweiz abgezogen wird, kann zurückgefordert
werden.
Beispiel
Auszahlung
2015 CHF 100.000, Satz gemäss Tabelle oben 70 %
das
heisst 70% der Auszahlung im Jahr 2015 erhöhen das laufende Einkommen:
Einkommen
aus nichtselbstständiger Arbeit in der Schweiz im Jahr 2015 CHF 100.000
plus
Auszahlung Pensionskasse CHF 100.000 davon 70% steuerpflichtig CHF
70.000
Gesamteinkommen
2015