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Wie werden Renten und Auszahlung der Pensionskasse besteuert

(gilt auch für Renten aus der AHV)

Ab 2040 werden Renten und Auszahlung zu 100 % besteuert.

Vor 2040 erhält einen so genannten Rentenfreibetrag, der im zweiten Jahr des Rentenbezugs festgelegt wird. Renten bis zur Höhe dieses Freibetrages bleiben steuerfrei.

Nun ist es aber nicht so, dass der zu Rentenbeginn festgestellte Prozentsatz lebenslang konserviert wird, sondern der Gesetzgeber sieht dafür die Umrechnung in konkrete Summen aus Euro und Cent vor. Der so ermittelte Betrag wird dann als persönlicher Rentenfreibetrag definiert und bleibt auch in Zukunft steuerfrei. Durch diese Systematik erreicht der Fiskus, dass spätere Rentenerhöhungen in voller Höhe steuerpflichtig werden

Rentenfreibetrag = Jahresbruttorente des 2. Bezugsjahres x 100 minus Prozentsatz des Rentenbeginnjahres

z.B. Rentenbeginn 2010 EUR 10.000 Jahresrente Rentensteigerung pro Jahr 5 %

2010 Rentenfreibetrag = EUR 10.500 x (100-60) = EUR 4.200, somit zu versteuernde Rente EUR 5.800.

2011 Rentenfreibetrag = EUR 11.000 x (100-60) = EUR 4.400, somit zu versteuernde Rente EUR 6.100.

 

Auszahlung Pensionskasse

Besteuerung erfolgt analog der u.g. Tabelle. 

Beispiel 

Zufluss des Pensionskassenguthaben im Jahr 2015, 70 % des ausgezahlten Kapitals werden dem laufenden Einkommen hinzugerechnet. Quellensteuer, die in der Schweiz abgezogen wird, kann zurückgefordert werden.

Jahr des Rentenbeginns

oder der Auszahlung

Anteil in Prozent

2005

50

2006

52

2007

54

2008

56

2009

58

2010

60

2011

62

2012

64

2013

66

2014

68

2015

70

2016

72

2017

74

2018

76

2019

78

2020

80

2021

81

2022

82

2023

83

2024

84

2025

85

2026

86

2027

87

2028

88

2029

89

2030

90

2031

91

2032

92

2033

93

2034

94

2035

95

2036

96

2037

97

2038

98

2039

99

2040

100

 Beispiel

Auszahlung 2015 CHF 100.000, Satz gemäss Tabelle oben 70 % 

das heisst 70% der Auszahlung im Jahr 2015 erhöhen das laufende Einkommen:

 

Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit in der Schweiz im Jahr 2015 CHF 50.000

plus Auszahlung Pensionskasse CHF 100.000 davon 70% steuerpflichtig CHF  70.000

Gesamteinkommen 2015                                                                      CHF 120.000

 

 

 

eingetragener Verein Grenzgänger I•N•F•O e.V., gegründet 1991, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1221

eingetragener Verein Aufenthalter  I•N•F•O e.V., gegründet 2000, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1562